Ersteigern
Die Vorbesichtigungstermine mit den Öffnungszeiten für unsere Auktionen geben wir jeweils rechtzeitig auf den Auktions- und Sonderauktionsseiten bekannt.
Das Auktionsgut kann an 5 Tagen (in der Regel sonntags bis donnerstags) vor den Auktionsterminen besichtigt werden - am vorletzten Tag - dem Mittwoch - auch abends.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Da wir leider nicht jedem Besucher einen Sitzplatz anbieten können, bitten wir höflich, rechtzeitig Reservierungen anzumelden. Vielen Dank!
Die Bieternummern werden vor und während der Auktion ausgegeben.
Der Aufruf erfolgt zum Limit, das in der Regel dem halben Marktwert - bei Schmuck jedoch nur dem Materialwert - entspricht.
Bei Kunst- und Antiquitätenauktionen zahlen Auktionsbieter grundsätzlich keine Mehrwertsteuer auf den Warenwert. Nur das Aufgeld in Höhe von 17 % des Zuschlagspreises ist mehrwertsteuerpflichtig.
Wenn Sie am Auktionstag nicht persönlich mitbieten können, besteht die Möglichkeit, ein schriftliches Vorgebot abzugeben.
Ein Beispiel:
Sie wollen ein Objekt ersteigern. Der Limitpreis beträgt 100,00 €. Sie bieten schriftlich 200,00 €. Wird das Objekt durch andere schriftliche Gebote oder Saalbieter auf 150,00 € hochgesteigert, dann bekommen Sie das Objekt für die nächste Bietstufe (um 10% mehr) zugeschlagen. Wenn kein anderes als Ihr Gebot vorliegt, erhalten Sie das Objekt für 100,00 € zugeschlagen (trotz Ihres schriftlichen Gebotes über 200,00 €). Der Zuschlag wird - Ihr Interesse wahrend - so niedrig wie möglich gehalten.
Bitte das ausgedruckte Gebotsformular ausfüllen und unterschrieben rechtzeitig per Fax (02131 / 49111) oder Post an das NEUSSER AUKTIONSHAUS senden.
